Finanzierungsende, was nun?
Sie kennen das sicher, das Finanzierungsende Ihres PKW ist gekommen und es wird Zeit sich nach etwas Neuem umzuschauen. Gedanklich haben Sie Ihren Gebrauchten schon zurückgegeben und freuen sich auf Ihren Neuwagen.
Wäre da nicht diese eine Sache: Eine Zuzahlung von mehreren Tausend Euro nach Ende der Finanzierungslaufzeit für den Gebrauchten!
Wie kann das sein? Letztendlich können die folgenden drei Faktoren dazu führen, dass Sie nach Rückgabe Ihres Gebrauchten auch noch ordentlich draufzahlen:
1. Mehrkilometer werden in Rechnung gestellt
Sie haben die angegebene / geplante Kilometerlaufleistung überschritten. Somit fallen bei jedem Kilometer, den Sie mehr fahren x Cent an, die Ihnen zusätzlich nach Ende der Finanzierungslaufzeit in Rechnung gestellt werden. Meist ist eine Toleranz von bis zu 2.500 Kilometern eingeplant. Genaue Details finden Sie auf Ihrem Finanzierungsvertrag. Ein kleines Beispiel: Bei der Finanzierung von 2 Jahren ist eine geplante Kilometerlaufleistung von 20.000 km angegeben. 2.500 Kilometer sind Toleranz, Sie haben aber nach 2 Jahren 25.000 km auf der Uhr stehen und sind somit 2.500 Mehrkilometer gefahren. Jeder Mehrkilometer kostet 9 Cent. Das sind in diesem Fall dann 225 Euro. (PS: Für Minderkilometer wird Ihnen auch Geld gutgeschrieben). Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich – um eine realistische Kilometerlaufleistung zu ermitteln – die gefahrenen Kilometer aus dem vergangenen Jahr zu ermitteln und pro Jahr 2.500 Kilometer aufzuschlagen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
2. Wertverlust
Das weitaus größere Problem als Mehrkilometer ist der Wertverlust. Ich habe einen Fall erlebt, bei dem ein Bekannter nach Ende der Finanzierungslaufzeit noch sage und schreibe 10.000 Euro!! nachzahlen musste, als er seinen Gebrauchten zurückstellte. Die Zuzahlung ergibt sich aus dem Fakt, dass der Gebrauchte nach Finanzierungsende einen geringeren Marktwert hat, als der offene Restwert bei der Bank. Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Durch die Anzahlung und der monatlichen Rate zahlen Sie Ihr Fahrzeug ab. Nach 24 Monaten steht Ihr Fahrzeug also noch für den Betrag von 25.000 Euro bei der Bank offen. Das ist der Restwert = noch offener Bankwert. Der Marktwert aber ist deutlich geringer, nämlich 21.000 Euro! So ergibt sich leicht eine Differenz von 4.000 Euro.
Diese Differenz in Höhe von 4.000 Euro zahlen Sie. Um diese mögliche Differenz auszugleichen bieten manche Hersteller ein verbrieftes Rückgaberecht an. Damit sichern Sie sich als Kunde vor Wertverlust ab. Absolut empfehlenswert!
3. Schäden werden berechnet
Sie wollen Ihr Fahrzeug in Zahlung geben oder Ihre Finanzierung läuft aus und gehen zu einem Händler. Dort wird Ihr Fahrzeug begutachtet und auch häufig von externen Firmen bewertet. Jeder Kratzer, jede Beule etc. wirken sich wertmindernd auf Ihr Fahrzeug aus und werden Ihnen nach Finanzierungsende in Rechnung gestellt. Ich empfehle Ihnen eine Fahrzeugbegutachtung (Werkstatt, Bekannten etc.) ca. 3 Wochen vor dem tatsächlichen Finanzierungsende durchführen zu lassen, so haben Sie noch Zeit Schäden ausbessern zu lassen und können besser kalkulieren.
Ein verbrieftes Rückgaberecht sichert Sie vor Wertverlust ab
Als Fazit und aus meiner Erfahrung empfehle ich wenn möglich immer das verbriefte Rückgaberecht, somit haben Sie als Kunde einfach die Sicherheit, nach Ende der Finanzierungslaufzeit Ihres Gebrauchten nicht unnötig mehr Geld nachzuzahlen.
Außerdem empfehle ich eine realistische Kilometerlaufleistung mit Tendenz nach oben anzugeben. Bitte berücksichtigen Sie auch eventuelle Schäden, die in Rechnung gestellt werden und beugen diesen vor (Folierung / Steinschlagschutz etc.) oder kalkulieren die Schäden rechtzeitig mit ein.
Falls Sie noch Fragen haben oder sich gerne von einem Experten beraten lassen möchten um auf der sicheren Seite zu sein, melden Sie sich gerne bei mir!
Ihr David Elm
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